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   ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22   

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ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22 (https://dejure.org/2022,30116)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22 (https://dejure.org/2022,30116)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2022 - 22 Ca 1647/22 (https://dejure.org/2022,30116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, Art 5 Abs 1 GG
    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher Äußerungen - Durchschlagen von früherem Verhalten auf später begründetes Arbeitsverhältnis - Kündigungserklärungsfrist - Vorratsanhörung - Arbeitnehmervertretung

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung bei der Deutschen Welle

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Vorwurf antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die früheren antisemitischen Äußerungen einer Rundfunkredakteurin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung bei der Deutschen Welle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber - Umstände Einzelfall maßgebend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (55)

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - nötigen weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, BeckRS 2021, 16826, Rn. 26; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, NZA-RR 2020, 136, Rn. 48; ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 103).

    cc) Was die Zeit ab dem 14.12.2021 betrifft, so entlastet der Umstand, dass Herr A. kein Prozessanwalt ist und sich nicht mit der Beklagten abstimmte, die Beklagte nicht (vgl. auch in einem teilweise parallelen Fall: ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 111 ff.).

    Dass immer mehr Erkenntnisse und damit auch die Gesamtschau des Verhaltens aller beteiligten Arbeitnehmer ein noch exakteres Bild ergeben, ändere nichts daran, dass die Ausschlussfrist nicht grenzenlos verschoben werden könne (LAG Baden-Württemberg a.a.O., Rn. 141 f.; zustimmend in einem dem Streitfall teilweise parallelen Fall ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 102; Kielkowski/Schlüter, jurisPR-Compl 2/2022 Anm. 1, unter C.; aus der Literatur in diese Richtung auch Horstmeier, BB 2021, 1140, 1141 ff.; kritisch Fuhlrott, NZA-RR 2022, 111; Stück, CCZ 2022, 122, 124; für die Gegenansicht vorher etwa schon Giese/Dachner, NZA 2022, 538 ff.; Benecke/Groß, BB 2015, 693, 697 m.w.N.).

    Es ist etwa nicht vorgetragen, dass die Klägerin auch nur einen Artikel, den die Beklagte für die Begründung der Kündigung heranzieht (oder auch nur im Vorfeld geprüft hätte), in Co-Autorenschaft verfasst hätte (vgl. auch in einem teilweise parallelen Fall: ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 109).

    Auf der Basis des insoweit lückenhaften Vortrags der Beklagten bleiben aber erhebliche, aufgrund ihrer Darlegungslast zu ihren Lasten gehende Zweifel, ob nicht ein abgeschichtetes Vorgehen, das zumindest zwischen arbeitsrechtlichen (kündigungsrechtlichen) Gesichtspunkten einerseits und medien- sowie organisationspolitischen Präventionsbelangen andererseits priorisierend differenziert hätte, einen schnelleren Abschluss der Ermittlungen ermöglicht hätte (vgl. auch insoweit parallel: ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 110).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 27.06.2019 - 2 ABR 2/19, NZA 2019, 1415, Rn. 23; BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, NZA 2007, 744, Rn. 19).

    Da die Darlegungslast sich auch auf die Tatsachen erstreckt, aus denen sich eine Hemmung des Beginns der Ausschlussfrist ergeben soll, bedarf es genauer Angaben, weshalb noch weitere Ermittlungen notwendig waren und welche Nachforschungen angestellt worden sind (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, NZA 2007, 744, Rn. 21; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 168, 170; Niemann, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, § 626 BGB Rn. 239).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Dabei reicht es im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast nach § 138 Abs. 2 ZPO aus, wenn der Arbeitnehmer für entlastende Umstände "zumindest greifbare Anhaltspunkte" benannt hat (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, NZA 2016, 161, Rn. 40).

    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, NZA 2016, 161, Rn. 54).

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Damit werden zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend gemacht (BAG 26.09.2013 - 2 AZR 682/12, NZA 2014, 443, Rn. 31).

    Die klagende Arbeitnehmerin muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass sie an dem die Klage nach § 4 KSchG erweiternden Antrag ein rechtliches Interesse hat (BAG 26.09.2013 a.a.O., Rn. 32).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Die jüngere Rechtsprechung des BAG ist zudem nach dem Verständnis der Kammer so aufzufassen, dass insoweit, wie ein Verhalten vor Begründung des Arbeitsverhältnisses, das Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers bedingt, Anknüpfungspunkt für eine Kündigung sein soll, letztlich nur ein Kündigungsgrund in Gestalt einer fehlenden Eignung für die Erledigung der geschuldeten Aufgaben und damit ein personenbedingter Kündigungsgrund in Rede stehen kann (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12, NZA 2014, 1131, 1136, Rn. 58; ebenso jüngst LAG Rheinland-Pfalz 18.02.2021 - 5 Sa 238/20, BeckRS 2021, 8964, Rn. 25; aus dem Schrifttum deutlich und zutreffend Vielmeier, NZA 2020, 1510, 1513).

    Soweit im Schrifttum teilweise offenbar eine andere Ansicht vertreten und angenommen wird, auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Ereignisse könnten eine - ggf. auch außerordentliche - verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sie das Arbeitsverhältnis erheblich beeinträchtigten und dem Kündigenden bei Vertragsschluss nicht bekannt waren (Krause, in: Linck/Krause/Bayreuther, KSchG, 16. Aufl. 2019, § 1 Rn. 461), stützt die herangezogene Entscheidung des BAG vom 20.03.2014 (2 AZR 1071/12) diese Lesart aus Sicht der Kammer gerade nicht, weil das BAG dort (siehe nochmals NZA 2014, 1131, 1136, Rn. 58) ausdrücklich einen personenbedingten Kündigungsgrund abhandelt.

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Es ist insoweit substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich (LAG Niedersachsen 16.09.2005 - 16 Sa 225/05, NZA-RR 2006, 131, 132; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 170).

    Die Annahme einer entsprechenden Regelfrist (vgl. in diese Richtung LAG Rheinland-Pfalz 31.08.2020 - 3 Sa 98/20, BeckRS 2020, 43412, Rn. 102; LAG Niedersachsen 16.09.2005 - 16 Sa 225/05, NZA-RR 2006, 131; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 128) erscheint der Kammer zu statisch.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Die Beteiligung des Personalrats erfolgt dann nicht in dem maßgeblichen Stadium, sondern im Vorfeld der Willensbildung des Arbeitgebers, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch alle Kündigungsüberlegungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung stehen (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 426/05, BeckRS 2006, 43598, Rn. 18 m.w.N.).

    Es heißt dort, die Beteiligung müsse so zeitnah erfolgen, dass nicht bereits das längere Zuwarten des Arbeitgebers diese als Vorratsanhörung erscheinen lasse (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 426/05, BeckRS 2006, 43598, Rn. 23).

  • LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Dies erscheint vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass die von der Beklagten vorgetragenen Antisemitismus-Definitionen auch von Rechtsprechung und Literatur bereits verschiedentlich als Prüfungsmaßstab herangezogen worden sind (vgl. etwa LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter II. der Gründe; Weller/Lieberknecht/Smela, ZfPW 2020, 419, 421 f.; Beck/Tometten, ZRP 2017, 244, 245 f.; Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, NJOZ 2020, 897, 898 f.).

    Da die Äußerung - siehe oben - schon aus zeitlichen Gründen keine Vertragspflichtverletzung darstellen würde, kann dahinstehen, ob der unterschiedliche sprachliche Bezugspunkt - Israel einerseits, Zionismus andererseits - unter anderen Umständen einen Unterschied in der Bewertung bedingen würde, wobei die Kammer nicht verkennt, dass sich hinter antizionistischen Formulierungen auch Antisemitismus verbergen kann; vgl. dazu auch LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 - 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351, 352; LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter IV. 7. der Gründe).

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    Zu den nach § 626 Abs. 2 BGB maßgeblichen Tatsachen, mit deren Kenntnis erst von einem Lauf der Zweiwochenfrist auszugehen ist, gehören auch Umstände, die das Gewicht einer Pflichtverletzung im Geflecht von weiteren an einem Fehlverhalten beteiligten Arbeitnehmern betreffen (vgl. BAG vom 05.05.2022, 2 AZR 483/21).(Rn.176) Dass in diesem Sinne von einem "Geflecht von an einem Fehlverhalten beteiligten Arbeitnehmern" auszugehen sei, ist Bestandteil der Darlegungslast des kündigenden Arbeitgebers.(Rn.178).

    So dienen etwa nach dem BAG Ermittlungen, mit denen jenseits der Identifikation und Gewichtung bereits begangener Pflichtverstöße unternehmensbezogene (Präventions-)Ziele verfolgt werden, grundsätzlich nicht mehr der Aufklärung der für die Entscheidung über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses relevanten Tatsachen (BAG 05.05.2022 - 2 AZR 483/21, NZA 2022, 1276, 1278, Rn. 23; siehe dazu auch insgesamt zustimmend Giese/Dachner, NZA 2022, 1241 ff.).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Kündigende darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die als wichtige Gründe im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet sein können (BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07, AP BGB § 626 Nr. 214, Rn. 23 m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für das Vorliegen eines zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB bezieht sich auch auf die Darlegung und ggf. den Beweis dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen, sofern der Arbeitnehmer im Hinblick auf die zur Anwendung kommenden Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund substantiiert vorgetragen hat (BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07, NZA 2009, 193, Rn. 23; LAG Berlin-Brandenburg 07.05.2010 - 13 Sa 196/10, BeckRS 2011, 67190, unter II. 1. der Gründe).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2021 - 10 Sa 7/21

    Außerordentliche Kündigung - Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist -

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2011 - 5 Sa 509/10

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende,

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19

    Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02

    Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten;

  • LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 1502/10

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Geheimdienstmitarbeiters nach Entzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2015 - 7 Sa 641/14

    Verhaltensbedingte hilfsweise personenbedingte Kündigung - unentschuldigtes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Darlegungslast

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20

    Ordentliche Kündigung - Eignungsmangel - strafrechtliche Verurteilung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 822/08

    Erforderlichkeit der vorherigen Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - 13 Sa 196/10

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen behaupteten

  • LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00

    Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung;

  • LAG Hamm, 15.08.2022 - 8 Ta 74/22

    Gebührenstreitwert; außerordentliche Kündigung; hilfsweise ordentliche Kündigung

  • LAG Berlin, 19.12.2006 - 7 Sa 1335/06
  • LAG Köln, 25.11.1985 - 6 Sa 862/85

    Notwendigkeit des Vorliegens eines konkreten Kündigugnsentschlusses des

  • LAG Hamm, 18.02.1975 - 6 Sa 1076/74
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • ArbG Hamburg, 19.12.2006 - 20 Ca 157/06
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22

    Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle

    Auf die Berufung der Beklagten wird ‒ unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen ‒ das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. September 2022 ‒ 22 Ca 1647/22 ‒ teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.09.2022 ‒ 22 Ca 1647/22 ‒ teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen;.

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